Was ist Klimagerechtigkeit?

Was ist Klimagerechtigkeit?

Ulrich Brasche: Mehr Klimagerechtigkeit, 2023, oekom-Verlag

Unter dem Banner der „Klima-Gerechtigkeit“ werden viele Kämpfe geführt – offene und verdeckte. Die Vielfalt an Dimensionen und Konflikten wird diskutiert.

Die Fragen lauten:
Wer darf wem wie viel Schaden zufügen?
Wer muss welche Anstrengungen auf sich nehmen,
um den Schaden auszugleichen und künftige Schäden zu mindern?

Starke Täter – schwache Opfer

Schon im Kampf um Bürgerrechte in den 1960er Jahren sowie um Umweltgerechtigkeit in den 1980er Jahren in den USA stand die ungerechte Verteilung der negativen Nebeneffekte der Industrialisierung im Zentrum.[i] Bewohner von armen Stadtvierteln beklagten die Deponien giftiger Abfälle nahe an ihren Wohngebieten, was zu erheblichen gesundheitlichen Gefahren führte. Die Bewohner wohlhabender Viertel hielten sich von diesen Belastungen frei, konsumierten aber die belastend hergestellten Güter. Diese asymmetrische Verteilung von Nutzen und Lasten war und ist Ausdruck von Machtverhältnissen zwischen und in Staaten.

Die industrielle Revolution (ab ca. 1850) hat nicht nur steigenden Wohlstand für einen großen Teil der Bevölkerungen im Globalen Norden hervorgebracht, sondern auch zu einem starken Anstieg der CO2-Emissionen geführt. Weiterhin fußte der Wohlstand auch auf e Konstellation wird besonders im stark betroffenen Globalen Süden als ungerecht kritisiert. Sklaverei und kolonialer Ausbeutung, die nach der Unabhängigkeit im Globalen Süden in der Variante des post-kolonialen Extraktivismus fortgeführt wurde.[ii] Die fortschreitende Erderwärmung als eine Nebenwirkung der CO2-Emissionen trifft jedoch verstärkt Regionen im Globalen Süden, die bis vor Kurzem wenig zu den Emissionen beigetragen haben. Somit stehen wirtschaftlich und militärisch starke Länder als Schädiger wirtschaftlich und militärisch schwachen geschädigten Ländern gegenüber. Dies

Aber auch innerhalb des Globaler Nordens existiert Ungerechtigkeiten bei der Verteilung von Lasten und Nutzen der Erderwärmung[iii]. So können sich ärmere Menschen z.B. weniger gut an die Erwärmung der Städte anpassen, wenn sie in schlecht isolierten Wohnungen leben und sich keine Klimaanlage leisten können. Die Auswirkungen von Klimaereignissen (Starkregen, Stürme, Dürren) Regionen wie den Mittelmeerraum oder einige Alpentäler besonders stark. Die Überflutung von Küstenregionen bei Erhöhung des Meeresspiegels wiederum trifft sowohl arme als auch wohlhabende Regionen. Die Starken haben mehr Mittel, um Schäden zu beseitigen und sich vor weiteren Schäden zu schützen.

Die Verteilung der Lasten der Erderwärmung sowie deren Bekämpfung wird in einem internationalen Diskurs ausgehandelt, an dem die beteiligten Gruppen ihre Interessen unterschiedlich gut durchsetzen  können. So ist die Anerkennung ihrer Betroffenheit sowie die gleichberechtigte Teilhabe an der Aushandlung von Maßnahmen gerade für die besonders verwundbaren Gruppen (Z.B. kleine Insel-Staaten, indigene Bevölkerung, Frauen in Afrika) weniger gut möglich. Durchsetzungsstark dagegen sind die großen Staaten und die mächtigen Industrien der fossilen Wirtschaft.


[i] Bullard, R. D., Ed. (1993). Confronting Environmental Racism: Voices From the Grassroots Boston, South End Press.

[ii] Brand, U. and M. Wissen (2017). Imperiale Lebensweise – Zur Ausbeutung von Mensch und Natur im globalen Kapitalismus. München, oekom; Lessenich, S. (2016). Neben uns die Sintflut. Die Externalisierungsgesellschaft und ihr Preis. München, Piper; Plagemann, J. and H. Maihack (2023). Wir sind nicht alle – Der globale Süden und die Ignoranz des Westens. München, Beck Verlag.

[iii] Kashwan, P. (2021). „Climate Justice in the Global North: An Introduction.“ Case Studies in the Environment: 1–13.

Wer haftet für die CO2-Emissionen der Vergangenheit?

Länder des Globalen Südens verweisen darauf, dass der Globaler Norden in der Vergangenheit den größten Teil des heute in der Atmosphäre befindlichen CO2 verursacht hat. Dazu zählen auch die Emissionen in den Kolonien sowie das für die importierten Produkten entstandene CO2. Damit werden Forderungen begründet, die methodisch umstritten sind und auch angesichts realer Machtverteilung kaum durchsetzbar scheinen. Dazu zählen:

  • Die Anrechnung vergangener Emissionen auf den Anteil des Globaler Norden am künftig noch verteilbaren CO2-Restbudget (siehe nächstes Kapitel)
  • Die Forderung nach Reparationszahlungen. In Anlehnung an das Konzept der „Umwelt-Schulden“ wurde vorgetragen, dass der Globale Norden durch Raubbau an Rohstoffen, Umweltschäden, Deponie von Abfällen und Belastung der Atmosphäre durch Treibhausgase Schulden gegenüber dem Globalen Süden angehäuft haben, die sie als „Klima-Reparationen“ abtragen müssten.[i]

Aber würde die Erfüllung dieser Forderungen auch mehr Gerechtigkeit herstellen? Dagegen sprechen verschiedene Argumente.[ii] So war in der Vergangenheit lange nicht bekannt, welche schädlichen Effekte vom CO2 ausgehen. Daher kann den damaligen Generationen auch keine bewusste, schuldhafte Verursachung von Klimaschäden vorgeworfen werden. Nicht die gesamte Emission von CO2 könnte zum Vorwurf gemacht werden, sondern nur deren über ein angemessenes Maß hinausgehender Anteil. Wie aber eine angemessene Menge bestimmt werden könnte, bleibt unklar. Ob und wie weit heutige Generationen für die Taten ihrer Vorfahren herangezogen werden können ist strittig. Allenfalls insofern der heutige Lebensstandard auf übermäßigen Emissionen der Vergangenheit beruht, könnte eine Kompensationspflicht begründet werden – die Verpflichteten sowie das Ausmaß an Kompensationsleistungen sind wiederum unklar.

Im „Kyoto-Protokoll“ wird den beteiligten Staaten zwar eine gemeinsame Verantwortung für die Bekämpfung des Klimawandels zugewiesen, gleichzeitig werden aber die bisherigen Beiträge zum Problem herangezogen.  


[i] Clements, B., et al. (2021). „Who’s Responsible for Climate Change? New Evidence Based on Country-level Estimates of Climate Debt.“

[ii] Corvino, F. (2023). The Polluter Pays Principle and the Energy Transition. Global Climate Justice – Theory and Practice. F. Corvino and T. Andina. Bristol (UK), E-International Relations: 151-.

Wer bekommt das restliche CO2-Budget?

Die Atmosphäre ist ein Gemeinschaftsgut, das in der Vergangenheit von den Industrieländern stark übernutzt wurde – dies wird als ungerecht kritisiert. Mittlerweile gibt es einen breiten Konsens zur Begrenzung der künftig noch zu akzeptierenden CO2-Emissionen, das sogenannte CO2-Rest-Budget.[i] Um dies nicht zu überschreiten braucht es eine Regel zu seiner Verteilung. Fragen bleiben offen, wie:[ii]

  • Wem steht das Recht zur Nutzung der Atmosphäre zu – sind es Unternehmen, Konsumenten, Staaten oder alle gleichzeitig?
  • Wie kann das Budget so aufgeteilt werden, dass das Bedürfnis nach Gerechtigkeit respektiert wird?

Es wird im Folgenden also nicht nach der politischen Durchsetzbarkeit einer Zuteilung nachgedacht, sondern über die Erfüllung des Prinzips der Klimagerechtigkeit. Dabei wird angenommen, dass, eine als ungerecht empfundene Verteilung nicht durchsetzbar wäre. Damit soll aber nicht unterstellt werden, dass eine Verteilung schon deshalb durchsetzbar wäre, weil sie gerecht sei. Vielmehr sind es wirtschaftliche und politische Interessen und Machtverhältnisse, die letztlich die Verteilung bestimmen.  

Wäre Gleichheit gerecht?

In der Diskussion um Gerechtigkeit wird häufig eine Beziehung zwischen Gleichheit und Gerechtigkeit unterstellt. Wenn aber Ungleiches gleichbehandelt wird oder eine Gleichbehandlung zu Ungerechtigkeit führt, trifft eine Gleichsetzung von gleich und gerecht zu. Dies wird an den folgenden Beispielen deutlich.

Gleiche prozentuale Kürzung

Die erforderliche Reduktion der CO2-Emissionen verursacht verschiedene Anpassungslasten, gegen die sich Widerstand regt. Ein Kompromiss – ähnlich wie bei Verhandlungen um Kürzungen in öffentlichen Haushalten „mit dem Rasenmäher“ – könnten alle zur gleichen prozentualen Kürzung ihrer bisherigen Emissionen verpflichtet werde. Diese Gleichheit der Quote führt jedoch zu ungleichen Anpassungslasten:

  • Länder des Globalen Südens, die bisher in (Energie-) Armut leben und deshalb auch nur geringe pro-Kopf-Emissionen aufwiesen, würden damit permanent in Armut gehalten, außer wenn ihnen nicht rasch Infrastrukturen für erneuerbare Energien zur Verfügung gestellt würden, was nur über erhebliche Transfers aus dem Globaler Norden möglich wäre.
  • Ein Prozentsatz auf bisherige tatsächliche Emissionen ließe den bisherigen Überverbrauch des Globaler Norden außer Ansatz. Das könnte die zu hohen CO2-Emissionen – wenn auch auf prozentual etwas niedrigerem Niveau – fortsetzen.

Eine gleiche prozentuale Kürzung muss als ungerecht empfunden werden und würde alleine deshalb nicht umgesetzt.

Gleicher CO2-Rest-Betrag pro-Kopf

Die Atmosphäre gehört allen Menschen – und alle Menschen sind gleich. Daraus kann ein Verteilungsverfahren abgeleitet werden, das jedem Menschen den gleichen Betrag an zukünftiger CO2-Emission zuweist.[iii] Zurzeit überschreiten z.B. die Menschen in Deutschland diesen Betrag um das Dreifache, wobei der pro-Kopf-Verbrauch mit dem Einkommen bzw. Vermögen zunimmt. Die Idee einer Gleichverteilung auf alle Menschen findet sich in verschiedenen Vorschlägen wieder: Schellnhuber[iv] plädiert für eine Gleichverteilung und Hanson/Hanson[v] schlagen die Zuweisung eines gleichen Betrags pro-Kopf einer neuen „Klima-Währung ECO“ vor.

Die Verteilungsregel der pro-Kopf-Gleichheit kann in den folgenden Fällen ungerecht sein[vi].

  • Wenn die Emissionen der Vergangenheit einbezogen werden, haben die Menschen im Globalen Norden ihr Gesamtbudget bereits aufgebraucht und müssten in erheblichem Umfang CO2-Zertifikate kaufen.[vii] Nach einem Szenario von Fanning und Hickel werden die Länder des „Globalen Nordens“ ihren „fairen Anteil“ am Rest-Budget“ bis zum Jahr 2050 um mehr als das Dreifache überschritten haben. Sie leiten aus diesem „Über-Verbrauch“ einen Anspruch des „Globalen Südens“ auf finanzielle Entschädigung in erheblicher Höhe ab.[viii] Die Berücksichtigung vergangener Emissionen kann allerdings zu erheblichen Ungerechtigkeiten führen (Kap. 3.1) – diese Emissionen nicht zu berücksichtigen kann allerdings auch nicht als gerecht bezeichnet werden. Dieses Dilemma kann nur pragmatisch in internationalen Verhandlungen überwunden werden.
  • Der Zeitraum, in dem das Rest-Budget noch aufgebraucht werden darf, endet im Jahr 2050. Damit müssen auch die noch nicht geborenen Menschen berücksichtigt werden. Es ist jedoch schwer, die Zahl und Verteilung künftiger Geburten nach Staaten zu prognostizieren. Außerdem dürfte ihr CO2-Betrag nicht identisch mit dem Betrag für heute lebende Menschen gesetzt werden, da in nächster Zeit CO2 auch dafür entsteht, künftige CO2-Emissionen zu mindern. Der Bedarf künftiger Generationen an unabweisbaren CO2-Emissionen wäre dann kleiner.  
  • Da der Energiebedarf objektiv unterschiedlich ist (Z.B.in kalten Regionen muss mehr geheizt werden) würde ein gleicher CO2-Betrag unterschiedliche Lebenschancen ermöglichen.
  • Anstrengungen zur CO2-Entnahme aus der Atmosphäre (Carbon Capture) oder die Installation von Anlagen für erneuerbare Energie verursachen Aufwand sowie zusätzliche CO2-Emissionen; sie müssten bei der Bestimmung des pro-Kopf-Betrags berücksichtigt werden.
  • Ein Handel mit CO2-Zertifikaten kann sinnvoll zur De-Karbonisierung beitragen. Der Verkauf von CO2-Zertifikaten ist aus zwei Personengruppen zu erwarten:
    • Menschen mit bereits umfassender mit CO2-neutraler Infrastruktur können ihre Bedürfnisse mit geringem CO2-Verbrauch befriedigen; es dürfte sich überwiegend um Wohlhabende im Globalen Norden handeln.
    • Menschen, die zu arm sind, um sich einen CO2-intensiven Lebensstil zu leisten.

Der CO2-Handel findet auf der Grundlage bestehender globaler Ungleichheit statt. Es werden reiche Menschen bevorzugt, da sie sich bereits einen CO2-armen Lebensstil finanzieren konnten oder sich von der CO2-Reduktion freikaufen können, indem sie viele individuelle CO2-Rechte von Armen aufkaufen. Diese wiederum haben kaum die Mittel, in ihre eigene „Klimafreundlichkeit“ zu investieren.

Gleichheit für Generationen

Die Nutzung von fossiler Energie hat vorigen und heutigen Generationen – zumindest in einigen Weltregionen – zu Wohlstand verholfen. Die daraus resultierenden negativen Klimaveränderungen belasten jedoch die Lebensverhältnisse und Chancen künftiger Generationen. Diese Abwälzung der Lasten auf noch nicht Geborene wird als ungerecht bezeichnet, da künftige Generationen nicht mit den heute Lebenden über Klimaschutz verhandeln können.[ix] In internationalen Vereinbarungen haben sich die Vertragspartner dazu verpflichtet, das Klima auch im Interesse künftiger Generationen zu schützen; dazu soll jeder Staat gemäß seinem Beitrag zur Verursachung als auch nach seinen Möglichkeiten beitragen (UNFCCC, Artikel 3). Das deutsche Verfassungsgericht hat 2021 die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verurteilt, da sonst die Chancen künftiger Generationen ungerechtfertigt beschnitten würden.[x]

In der Diskussion des Begriffs Nachhaltigkeit[xi] spielt die generationen-übergreifende Gerechtigkeit eine Rolle. Vereinfacht gesagt soll die Erde in einem Zustand sein, der es den Kindern und Enkeln ermöglicht, so gut zu leben wie die Eltern. In dieser vermeintlich gerechten Formel steck jedoch das Potenzial für eine große Ungerechtigkeit: „Für ein Kind des reichen „Globalen Nordens“ mag ein Leben in dem Standard der Eltern erstrebenswert sein. Anders Menschen im „Globalen Süden“, die heute in elenden Verhältnissen leben müssen; sie wünschen sich für sich und ihre Nachkommen eine grundlegende Verbesserung dieser Lebensumstände – ein „Gleichgewicht zwischen den Eltern und den Kindern“ wäre nur die Fortsetzung des heutigen Elends.“[xii]


[i] WBGU (2009). Kassensturz für den Weltklimavertrag – Der Budgetansatz. Sondergutachten. Berlin, Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU)

[ii] Caney, S. (2009). „Justice and the distribution of greenhouse gas emissions.“ Journal of Global Ethics 5(2): 125-; Moser, E. (2023). Libertarianism and Climate Ethics. Global Climate Justice – Theory and Practice. F. Corvino and T. Andina. Bristol (UK), E-International Relations.

[iii] Stich, M. (2023). „Eine CO2-Obergrenze pro Kopf? So könnte das gehen.“ Perspective Daily(12. April).

[iv] Schellnhuber, H. J. (2023). Das Klima und die Reichen. Panorama, 12. Jan., ARD – Das Erste; WBGU (2009). Kassensturz für den Weltklimavertrag – Der Budgetansatz. Sondergutachten. Berlin, Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU).

[v] Hanson, A. and J. Hanson (2023). Exit-Strategie Klimawährung ECO – Mit persönlichen Emissionsbudgets das Klimaziel erreichen. München, oekom.

[vi] Caney, S. (2009). „Justice and the distribution of greenhouse gas emissions.“ Journal of Global Ethics 5(2): 125-

[vii] WBGU (2009). Kassensturz für den Weltklimavertrag – Der Budgetansatz. Sondergutachten. Berlin, Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU).

[viii] Fanning, A. L. and J. Hickel (2023). „Compensation for atmospheric appropriation.“ Nature Sustainability 6(9): 1077-1086.

[ix] Andina, T. (2023). Beyond Rawls: The Principle of Transgenerational Equity. Global Climate Justice – Theory and Practice. F. Corvino and T. Andina. Bristol (UK), E-International Relations: 125-.

[x] Bundesverfassungsgericht (BVG) (2021). Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021; 1 BvR 2656/18; 1 BvR 78/20; 1 BvR 96/20; 1 BvR 288/20 (Klimaschutz).

[xi] Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) (2019). Demokratisch regieren in ökologischen Grenzen – Zur Legitimation von Umweltpolitik. Berlin, Kap. 2.6 Folgerung: Leitbild einer Politik der ökologischen Nachhaltigkeit; Uekötter, F. (2014). Ein Haus auf schwankendem Boden: Überlegungen zur Begriffsgeschichte der Nachhaltigkeit. APuZ(32); Pufe, I. (2014). Was ist Nachhaltigkeit? Dimensionen und Chancen. APuZ(32).

[xii] Brasche, U. (2023). Auf dem Weg zu mehr Klimagerechtigkeit – Im Bündnis mit dem Globalen Süden Widerstände überwinden. München, oekom., Kap. 2.1.2

Verursacherprinzip

Das Verursacherprinzip wird als gerecht empfunden, was sich auch in zivilrechtlichen Regelungen niedergeschlagen hat: Der Verursacher eines Schadens ist gegenüber dem Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet. Die Anwendung dieses Prinzips auf die Finanzierung von bereits aufgetretenen Schäden des Klimawandels ist jedoch nicht immer gerecht:

  • Es ist strittig, wer als Schädiger anzusehen ist. Sieht man die Verantwortlichkeit bei den Unternehmen und Staaten, die fossile Brennstoffe gefördert, verarbeitet und global gehandelt haben, dann muss man implizit die Nutzer der Brennstoffe sowie die Käufer von Gütern, die mit diesen Stoffen produziert wurden, freisprechen. Dies wäre aber nicht gerecht, da auch sie für ihren Konsum Verantwortung tragen; dies gilt insbesondere dann, wenn sie über die erforderliche Information verfügen konnten und Alternativen verfügbar waren.
  • Die Verursachung von heutigen Schäden geht auch auf CO2-Emissionen der Vergangenheit zurück. Wer dafür wieviel Verantwortung tragen sollte, wurde im obigen Kapitel diskutiert. Die energie-armen Länder des Globalen Südens leiten daraus eine Zahlungsverpflichtung des Globalen Nordens ab.
  • Der gerichtsfeste Nachweis einer direkten Beziehung zwischen irgendeinem Ausstoß von CO2 und einem konkreten Schaden war bisher kaum möglich. Durch die Attributionsforschung ist es möglich geworden, Gerichtsverfahren gegen Unternehmen der fossilen Industrie nach dem Verursacherprinzip zu gewinnen.[i]
  • Die Verhinderung künftiger CO2-Emissionen – sogenannte Mitigation – ist der entscheidende Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung. Dabei wird jedoch auch CO2 emittiert. Das Ziel ist es, künftig nicht zum Schädiger zu werden. Das Verursacherprinzip ist auf diese Emissionen nicht sinnvoll anwendbar.

Fazit: Zwar ist intuitiv das Verursacherprinzip akzeptiert, aber es ist – wie oben ausgeführt – nur bedingt geeignet um die Lasten des Klimawandel gerecht zu verteilen.


[i] Brasche, U. (2023). Auf dem Weg zu mehr Klimagerechtigkeit – Im Bündnis mit dem Globalen Süden Widerstände überwinden. München, oekom, Kap. 5.2.

Leistungsfähigkeit, Solidarität und Eigeninteresse

Das Bild vom Menschen und der Gesellschaft bestimmt mit darüber, welche Lastverteilung als gerecht angesehen wird. Wenn davon ausgegangen wird, dass alle Menschen gleich sind und jeder für sein Glück verantwortlich ist, dann folgt daraus auch, dass jeder den gleichen Beitrag zur Begrenzung der Klimaerwärmung leisten muss. Im Gegensatz dazu steht die Forderung nach Solidarität mit den Schwächeren. Nach dem Prinzip „Stärkere Schultern sollen mehr tragen“ sind in einigen Staaten das Steuersystem sowie soziale Unterstützungen ausgerichtet. Solidarität setzt ein „Wir-Gefühl“ voraus, nach dem die Mitglieder einer Gruppe füreinander einstehen. Dies ist – wenn überhaupt – innerhalb von Nationen oder Staaten gegeben. Eine transnationale, globale Solidarität[i] ist kaum ausgeprägt.

Die wirtschaftlich und politisch schwächeren Staaten fordern vom Globalen Norden einen überproportionalen Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels. Sie behaupten, dass der Globale Norden heute auch deshalb wirtschaftlich leistungsfähiger sei, weil er die Kosten der Übernutzung der Atmosphäre auf die gesamte Menschheit abgewälzt habe und seine wirtschaftliche Stärke auch auf Ausbeutung, Sklaverei und Kolonialismus gewonnen habe.

Unabhängig davon, ob man dieser Position folgt, kann es auch im Eigeninteresse des Globalen Nordens liegen, einen erheblichen Anteil der Aufwendungen zur Begrenzung der Erderwärmung zu tragen. Dies liegt erstens daran, dass die Schäden steigender Erderwärmung auch im Globalen Norden auftreten und den „ersparten“ Aufwand für die Bekämpfung des Klimawandels übersteigen. Weiterhin kann der Verkauf von Technologien der erneuerbaren Energien ein attraktives Geschäftsfeld werden. Drittens können dadurch weitere negative Effekte vermieden werden. Dazu zählen Konflikte und Kriege in besonders betroffenen Weltregionen, wodurch Lieferketten und der Zugang zu Rohstoffen gestört werden würden.


[i] Behr, A. (2022). Globale Solaridarität – imperiale Lebensweise Überwinden. München, oekom.

Entschädigung auch für Schädiger?

Eine weitere Klage über Ungerechtigkeit wird von einigen Unternehmen erhoben, die für die De-Karbonisierung ihr Geschäftsmodell ändern oder aufgeben müssen. Sie fordern Kompensation dafür, dass sie die Emission von CO2 aufgeben sollen. So werden in Deutschland sowie in anderen EU-Mitgliedsstaaten Kohlekraftwerke dafür entschädigt, dass sie ihren Betrieb beenden müssen. Diese Mittel werden als sozial- und strukturpolitische Maßnahme motiviert, die die Härten der Transformation mildern sollen. Sie sind das Ergebnis einer politischen Aushandlung zwischen den Betroffenen und ihren Vertretungen innerhalb der wohlhabenden Staaten des Globalen Nordens.[i] In der EU gibt es auch eine gewisse Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten statt („Green Deal“). Ähnlich ist z.B. die Subvention für den Kauf von elektrisch angetriebenen Autos als Beitrag zu den Aufwendungen der De-Karbonisierung im Verkehrssektor. Ob diese Kompensationen jeweils gerecht sind, lässt sich nicht pauschal beurteilen.

Ein spezieller Fall sind Klageverfahren auf Schadensersatz von Unternehmen gegen Staaten. Sie fordern eine Kompensation für ihr durch die Klimapolitik obsolet gewordenes Anlagevermögen, sowie für entgangenen künftigen Gewinn aus fossilen Geschäftsfeldern. Diese Verfahren finden nicht nur vor nationalen Gerichten, sondern auch außergerichtlich vor internationalen Schiedsgerichten statt. Sie werden nach dem „Vertrag über die Energiecharta (ECT)“ von 1994 geführt, der ursprünglich geschlossen wurde, um für Investoren in fragilen Staaten Rechtssicherheit herzustellen. Mittlerweile werden sie dafür benutzt, um vom Staat hohe Zahlungen für den Verlust fossiler Geschäftsmodelle zu erlangen. Es ist fraglich, ob es einen moralischen Anspruch darauf geben kann, eine Geschäftstätigkeit fortzusetzen, durch die das Allgemeinwohl erheblich geschädigt wird. Der Ausstieg aus diesem Vertrag ist eingeleitet, kann aber aus rechtlichen Gründen nicht schnell wirksam werden.[ii]

Eine andere Situation liegt in den Ländern des Globalen Südens vor, deren Einkommen stark vom Verkauf fossiler Brennstoffe abhängt und deren Energiesystem mit relativ billiger lokaler Kohle betrieben wird. Sie brauchen Unterstützung beim Aufbau alternativer Erwerbsquellen sowie bei der Transformation ihrer fossilen Infrastruktur. In einigen internationalen Vereinbarungen wurden dafür Projekte zur „Just Energy Transition Partnership“ (JETP) finanziert.[iii] Sie sind (relativ kleine) Vorzeigeprojekte, die dem tatsächlichen Finanzbedarf nicht gerecht werden können. Diese Projekte haben Elemente der Kompensation, Solidarität und des Eigeninteresses.


[i] Furnaro, A., et al. (2021). German just transition: A review of public policies to assist German coal communities in transition, Resources for the Future (RFF), Environmental Defense Fund (EDF).

[ii] Brasche, U. (2023). Auf dem Weg zu mehr Klimagerechtigkeit – Im Bündnis mit dem Globalen Süden Widerstände überwinden. München, oekom, Kap. 3.2.3.

[iii] (2024). Accelerating Just Transitions for the Coal Sector – Strategies for rapid, secure and people-centred change Paris, International Energy Agency (iea); Bhattacharya, A., Kharas, H. and McArthur, J. W., Eds. (2023). Keys to climate action: how developing countries could drive global success and local prosperity, The Brookings Institution; IEA (2024), Strategies for Affordable and Fair Clean Energy Transitions, IEA, Paris https://www.iea.org/reports/strategies-for-affordable-and-fair-clean-energy-transitions

Globales Problem – globale Kooperation

Da die Erderwärmung auf die Übernutzung des globalen Gemeinschaftsgutes Atmosphäre zurückzuführen ist, kann eine Lösung auch nur in globalen Vereinbarungen zwischen Staaten mit sehr unterschiedlichen Interessen gefunden werden. Die überwiegende Zahl der Staaten der Weltgemeinschaft trifft sich bereits seit langer Zeit regelmäßig im Rahmen der UNO zu solchen Verhandlungen; diese werden als COP (Conference of the Parties) nummeriert.

Aber inwieweit spielt dabei die Forderung nach Gerechtigkeit eine Rolle?[i]

Im Jahr 1992 wurde in der Rio-Deklaration das Prinzip der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung unter Berücksichtigung der jeweiligen Verantwortlichkeit und Möglichkeiten niedergelegt. Es werden also sowohl die CO2-Emission der Vergangenheit (Verursacherprinzip) als auch die Leistungsfähigkeit der einzelnen Staaten als Kriterium herangezogen.

Die COP im Jahr 2021 thematisierte die Frage der Gerechtigkeit, indem sie festhielt, dass die Klimaschäden vor allem arme und verwundbare Staaten treffen, die am wenigsten zu den CO2-Emissionen beigetragen haben. Die Schäden infolge steigender Temperaturen wurden sowohl in der Wirtschaft als auch bei der Gesundheit der Menschen verortet.

Der sechste Bericht des IPCC (2022) betont, dass die Frage der Gerechtigkeit sich als Querschnittsthema durch alle Maßnahmen und Ansätze ziehen muss.

Die COP im Jahr 2023 hatte die Einrichtung eines „Loss and Damages“-Funds zum Thema, mit dem der Globale Norden den Globalen Süden bei der Beseitigung bereits eingetretener Klimaschäden unterstützen soll. Es gab eine prinzipielle Einigung – die erforderliche Konkretisierung von Zahlungen und Verteilung der Mittel wurde verschoben.

Es kann als eine große Errungenschaft bezeichnet werden, dass sich mit den COP ein kontinuierlicher internationaler Verhandlungsmechanismus etabliert hat.[ii] Die Erwartungen sind jeweils hoch und werden daher regelmäßig enttäuscht – es gibt jedoch dazu keine Alternative.

Zum Thema der Gerechtigkeit wurde (bisher) keine gemeinsame Sicht gefunden; die Forderung nach Gerechtigkeit wird jeweils zur Durchsetzung von partikularen Interessen vorgetragen. Da die Staaten sich nicht auf eine Verteilung des Rest-Budget in einem systematischen Ansatz verständigen konnten, hat sich jedes Land verpflichtet seine Emissionen, um einen von ihm selbst bestimmten Betrag zu reduzieren (Nationally defined contributions (NDC)).[iii] Es wäre eher zufällig, wenn diese freiwilligen Vereinbarungen zu einer global gerechten Verteilung der Lasten führen würde.


[i] Williams, J., et al. (2023). „Africa and climate justice at COP27 and beyond: impacts and solutions through an interdisciplinary lens.“ Environment UCL Open 5(9).

[ii] Lüpke, H. v., et al. (2021). „Globale Kooperation als neues Leitbild der Internationalen Klimafinanzierung.“ DIW Wochenbericht(32): 532-539.

[iii] Adolphsen, O., et al. (2024). Die dritte Generation der Nationalen Klimabeiträge – Der Kern des Pariser Klimaabkommens steht auf dem Spiel SWP-aktuell (A 37), 19.07; Nationally determined contributions under the Paris Agreement (2022). Sharm el-Sheikh, UNFCCC: 47.

Gerechtigkeit, Interessen und Macht

Was (Un-) Gerechtigkeit ist, kann nicht nach einem allgemein verbindlichen Maßstab festgestellt werden. Letztlich urteilt jeder nach seinen Wertmaßstäben und nach seiner Interessenslage. Aber selbst, wenn es gelänge, sich bei einem konkreten Sachverhalt auf eine Definition zu einigen, so folgt daraus nicht ein „Sieg der Gerechtigkeit“. So ist das Bekenntnis zur Gerechtigkeit oft ein Lippenbekenntnis[i], während bei den Handlungen die eigene Interessenlage dominiert. Die Akteure streben nicht genuin nach einer gerechten Welt, sondern nach ihrem jeweiligen – meist kurzfristigen – Vorteil.

Für die gerechte Verteilung der Lasten der Transformation zu einer Lebensweise, die mit dem Erdsystem verträglich ist, spielt Gerechtigkeit zwar im Diskurs und in den internationalen Verhandlungen eine Rolle, aber in der praktischen Politik setzen sich die Gruppen durch, die an einem Fortbestehen der fossilen Welt – zumindest kurzfristig – interessiert sind. Auf der Seite der beharrenden Kräfte findet sich eine Allianz aus Ländern mit fossilen Bodenschätzen, Industrien der Verarbeitung und Verwendung fossiler Stoffe sowie die gehobene, konsum-orientierten Mittel- und Oberschichten des Globalen Nordens sowie des aufstrebenden Globalen Südens. Je höher der Lebensstil, desto größer der pro-Kopf Verbrauch an CO2. Eine rasche Transformation verlangen und benötigen besonders die Menschen, die von der bereits spürbaren Erderwärmung aus der ihrer „Klima-Nische“ vertrieben werden. Plastisch wird dies z.B. an den Insel-Staaten, die in absehbarer Zeit im Pazifik versunken sein werden.

Die beharrenden Kräfte verfügen meist über wirtschaftliche, politische und militärische Macht, die sie – unterstützt von großen Lobby-Organisationen und „befreundeten“ Medien[ii] – einsetzten, um ihre imperiale Lebensweise[iii] und die fossilen Geschäftsmodelle zu schützen.

Wenn das Streben nach Gerechtigkeit nicht dazu führt, dass die reichen Verursacher für die schwachen Opfer finanziell einstehen, was sonst könnte diese zu Beiträgen motivieren? Wie so oft kann das Eigeninteresse der Verursacher eine Rolle spielen. Da das Klima ein globales Phänomen ist, und regionale oder politische Grenzen für die Folgen des Klimawandels nicht existieren, sind alle Staaten von den negativen Folgen der Erderwärmung betroffen. Diese wird mittlerweile nicht mehr vorrangig von den wirtschaftlich starken Staaten des Globalen Nordens vorangetrieben, sondern von den wachsenden Bevölkerungen des Globaler Süden, die sich mithilfe fossiler Energie aus der Armut in die Mittelschicht hocharbeiten. Nur wenn dieser Aufstieg ohne erhebliche CO2-Emissionen gelingt („green leapfrogging“), kann die Erderwärmung für Alle in bewältigbaren Grenzen gehalten werden. Letztlich ist es billiger, das reichlich vorhandene Kapital für die Vermeidung von Emissionen einzusetzen, als erhebliche Schäden auszugleichen und Ausgaben für die Verminderung von Klimaschäden (Adaptation) zu tätigen.

Es liegt also im wohlverstandenen Eigeninteresse des Globalen Nordens durch De-Karbonisierung im eigenen Land sowie durch Ko-Finanzierung und Technologietransfer für den Globaler Süden zur Begrenzung der Erderwärmung beizutragen. Dabei handelt es sich weder um „Entwicklungshilfe“ noch um „Großzügigkeit“, sondern um ein kommerzielles Kalkül. Die Probleme bei der Umsetzung liegen in der asymmetrischen Struktur von Leistung und Nutzen: Die Finanzierung schafft Nutzen auch bei denen, die nicht zahlen – sie können als „Trittbrett-Fahrer“ profitieren. Dies mindert die Bereitschaft zum Beitrag.

Im Zusammenhang mit der Herausbildung einer multi-polaren Weltordnung sind einige Kooperationen und Projekte, die unter der Überschrift der Klimapolitik und der Gerechtigkeit geführt werden, auch durch geo-strategische Überlegungen motiviert. Es geht dabei auch um die Bindung von Staaten des Globalen Südens an ein Bündnissystem und um den Zugang zu Rohstoffen.

Ausblick

Grund für zurückhaltenden Optimismus machen die Anstrengungen zur De-Karbonisiserung, die die großen CO2-Emittenten des Globalen Südens unternehmen. So kann China als Vorreiter bei der Entwicklung, Herstellung und Einführung erneuerbarer Energie bezeichnet werden.


[i] Flach, L., et al. (2022). „Fairness und Eigeninteresse im internationalen Klimaschutz.“ Wirtschaftsdienst 102(1): 12-20.

[ii] Kemfert, C. (2023). Schockwellen. Frankfurt (M), New York, Campus; Mann, M. E. (2021). Propagandaschlacht ums Klima. Wie wir die Anstifter klimapolitischer Untätigkeit besiegen. Erlangen, Verlag Solare Zukunft; Stöcker, C. (2024). Männer, die die Welt verbrennen – Der entscheidende Kampf um die Zukunft der Menschheit, Ullstein.

[iii] Brand, U. and M. Wissen (2017). Imperiale Lebensweise – Zur Ausbeutung von Mensch und Natur im globalen Kapitalismus. München, oekom.


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